Ab dem 01.01.2025 darf nach einer Verordnung des europäischen Gesetzgebers Amalgam nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung in der Europäischen Union verwendet werden.
Bisher war Amalgam für die gesetzlichen Krankenkassen im Seitenzahnbereich das Füllungsmaterial der Wahl und wurde als einziges für den Patienten kostenfrei übernommen. Stattdessen sollen nun sogenannte selbstadhäsive Materialien zuzahlungsfrei zum Einsatz kommen. Gegenüber dem Amalgam und den selbstadhäsiven Füllungsmaterialien bieten wir in Abhängigkeit von Größe und Ausdehnung des Zahndefektes zahnfarbene Kunststoffe (Komposite) oder im zahntechnischen Labor gefertigte Einlagefüllungen aus Keramik (Keramikinlays) oder Gold (Goldinlays) an. Bei diesen genannten Füllungsarten sind aber der Verarbeitungs- und Zeitaufwand zur Herstellung und die Materialkosten höher als bei den selbstadhäsiven Füllungsmaterialien oder dem ehemaligen Amalgam. Dadurch entstehen für den Patienten Zusatzkosten, welche der Patient selbst bestreiten muß, da sie ihm aus erwähnten Gründen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden.
Bezüglich der Einsatzmöglichkeiten haben die plastischen, also die direkt form- und anpaßbaren Füllungsmaterialien aus selbstadhäsven Materialien oder Komposite den Vorteil, daß die Herstellung der Füllung komplett beim Zahnarzt und fast immer in ein und der gleichen Sitzung stattfindet. Eine Versorgung mit Inlays beinhaltet immer den zusätzlichen Anfertigungsschritt durch die Zahntechnik. Weiterhin können auch unterschnittige, so genannte unter sich gehende, Defekte mit den plastisch modellierbaren Materialien wesentlich Zahnsubstanz schonender wieder hergestellt werden als mittels einem Inlay. Das Letztere verlangt immer nach geraden oder gegeneinander leicht geöffneten Wänden, da es zur Befestigung am Zahn in den vorbereiteten Defekt eingeschoben werden muß. Allerdings sind kariöse Schädigungen meistens ballonartig bzw. unter sich gehend.
Selbstadhäsive Materialien werden ab dem 01.01.2025 als kostenfreie Vertragsleistung als Füllungsmaterial dem gesetzlich Versicherten komplett erstattet. Dies sind Zemente, Kunststoffzementgemische u. ä., welche jedoch alle keine langdauernde und verlässliche Stabilität und Abdichtung erreichen. Bisher wurden solche Materialien nur für vorübergehende Füllungen verwendet.
Amalgam darf seit dem 01.01.2025 nicht mehr in der europäischen Union verwendet werden. Es hatte den Vorteil, daß es auch in sehr tiefen Defekten noch eingesetzt werden kann, da es nicht auf eine Verklebung mit der Zahnsubstanz wie bei Kunststoffüllungen angewiesen ist. Diese funktioniert nämlich bei sehr tiefen Defekten bis in die Zahnwurzel oft nicht mehr verläßlich. Auch die Kaudruckstabilität ist bei dem nicht zu großen metallenen Amalgamfüllungen gut. Allerdings führen Amalgamfüllungen bei ihrer Versorgung von größeren ausladenden Defekten durch ihre schleichende Ausdehnung unter Kaudruck zu Rissen und Absprengungen der gesunden die Füllung umgebenden Zahnhartsubstanz.
Geht auch Komposite wie erwähnt nicht in jeder Füllungstiefe, so bietet dieses Material die Möglichkeit der Verklebung mit der Zahnsubstanz. Dadurch können mit den heutigen stetig verbesserten Kunststoffen auch dünnere Restwände der Zahnsubstanz wieder eher stabilisiert werden. Ein weiterer Vorteil liegt aufgrund der Anpassungsmöglichkeit an die Zahnfarbe in der viel besseren Ästhetik gegenüber dem Amalgam oder dem Gold. Die Langlebigkeit und die Druckfestigkeit werden bei den heutigen modernen Kompositen stetig verbessert.
Das Inlay (Einlagefüllung) ist eine vom Zahntechniker hergestellte Füllung. Es wird entweder in den Zahn eingeklebt wie beim Keramikinlay oder einzementiert wie beim Goldinlay. Das Klebematerial bei einer keramischen Einlagefüllung (Keramikinlay)ist ein Kunststoff bzw. ein Komposite. Damit ist hier ein Limit bei der Defekttiefe für eine erfolgreiche Verklebung mit der Zahnhartsubstanz gegeben (s. o.). Der Befestigungsprozeß selbst ist bei der Keramik sehr aufwendig, was neben den Zusatzkosten für die zahntechnische Herstellung den Therapiepreis recht hoch ausfallen läßt. Das ästhetische Ergebnis ist jedoch unübertroffen.
Das Inlay aus einer goldhaltigen Edelmetallegierung (Goldgußinlay) ist extrem stabil und haltbar. Es hat die höchste Lebensdauer von allen Füllungsarten und passt sich auch gut an die natürliche Abnutzung der anderen Zähne an. Gegenüber der Keramik kann es auch bei tieferen Defekten aufgrund seiner Befestigung mit zahnärztlichem Zement angewendet werden.
oder ander