Zu diesem Thema können nur einige pauschale Hinweise gegeben werden. Es muß außerdem ganz entschieden darauf hingewiesen werden, dass eine Zahnarztpraxis kein Maklerbüro ist. Vergleiche, Marktübersichten oder einzelne Empfehlungen können von einem Zahnarzt für den Patienten nicht erstellt oder angeben werden. Weiterhin können auch keine Gefälligkeitsbefunde erstellt werden. Wünscht eine Versicherung Angaben zum Gesundheitszustand des Patienten vor Abschluß des Vertrages, so muß der betreffende Arzt diese lückenlos weiterleiten. Alles andere ist Versicherungsbetrug und steht unter Strafe.
Zu beachten ist bei der Auswahl, ob die Versicherung zunächst eine Wartefrist von z. B. acht Monaten hat, bis sie in Anspruch genommen werden kann. Dies ist häufig der Fall. Manchmal gibt es auch jährliche Höchstgrenzen der Inanspruchnahme.
Welche Leistungen umfaßt das Versicherungsangebot? Werden Füllungen erstattet und welche Arten von Füllungen? Unterschieden wird oft zwischen Kunststoff-/ Kompositfüllungen und Inlays aus Gold oder Keramik. Wie ist die Beteiligung bei Zahnersatz, seien es Kronen, Brücken, Prothesen oder Implantatversorgungen? Obige Inlays werden mitunter auch zum Zahnersatz dazugerechnet und unterliegen dann wieder einer anderen Erstattung als die Füllungen. Findet ein Ersatz bei Implantaten statt und für welchen Bereich (nur bei der Chirurgie oder auch beim darauf in Folge angefertigten Zahnersatz) sowie für wieviel Implantate? Wie sieht es bei den Zusatzkosten für Wurzelbehandlungen aus, da diese oft weit über dem Faktor 3,5 (s. u.) liegen? Beteiligt man sich an so genannten funktionsanalytischen Maßnamen, welche oft bei Zahnersatz oder bei Problemen mit dem Kauapparat (Presser, Knirscher, etc.) notwendig sind?
Weiterhin ist interessant, in welchem Ausmaß sich die Versicherung über die gesamte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstreckt – nur in Teilen oder insgesamt. Gleiches gilt für die Anteile der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), welche von Zahnärzten in Anspruch genommen werden können, z. B. bei chirurgischen Begleitmaßnahmen wie Knochenaufbauten bei Implantaten. Und wird bei diesen Gebührenpositionen auch bis zum Faktor 3,5 bei schwierigen Maßnahmen oder nur geringer bzw. pauschal erstattet?
Bei der Kostenübernahme sind auch Fremdmaterialien und vor allem Laborkosten des Zahntechnikers bei Zahnersatz wichtig. Manchmal werden dies gar nicht oder nur gering übernommen.
Ebenso interessant sind vor allem aber auch Beteiligungen an sinnvollen Vorsorgeleistungen wie die Prophylaxe bzw. professionelle Zahnreinigung.
Diese Vielfalt an Punkten ist zunächst ganz offensichtlich nicht einfach zu bewältigen. Entscheidungshilfen können hier neben dem Makler auch Übersichten z. B. von der Stiftung Warentest sein.
Weitere Informationen zum Thema Zusatzversicherungen finden Sie hier:
www.waitzmann.de
www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de
www.zahnversicherung-online.de
www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com