Setzt die Atmung während des Schlafes in mehr als fünf Atempausen pro Stunde mit einer Dauer von mindestens zehn Sekunden aus spricht man von einer so genannten Schlafapnoe.
Behandlungsmöglichkeiten gibt es verschiedene. Vorab ist aber eine entsprechende Diagnostik nötig, welche mit Meßgeräten den persönlichen Schlaf aufzeichnet und analysiert. Dies kann heutzutage mit mobilen Geräten oder auch in speziellen Schlaflabors an Kliniken (z. B. im Universitätsklinikum Mannheim) geschehen. Das Ausmaß und der Schweregrad der „schlafbezogenen Atemstörung“ sind ausschlaggebend.
Erst danach kann über die Therapie zur Verbesserung der nächtlichen Atmung zusammen mit dem Patienten entschieden werden. In leichteren Fällen können spezielle Schnarchschienen vom Zahnarzt individuell für den Patienten hergestellt werden. Diese werden wie eine Auflage oder ein ähnlich einem Sportmundschutz auf die Zahnreihen aufgesetzt und getragen. Durch ihre Ausformungen oder angebrachte Funktionsteile bewegen sie den Unterkiefer im angenehmen Bereich etwas nach vorne, wodurch die Atemwege besser geöffnet und Unterbrechungen der Luftzirkulation im Schlaf vermieden werden. Morgens wird das entsprechende Hilfsmittel einfach wieder herausgenommen. In schwereren Fällen kommen z. B. Beatmungsgeräte mit angepassten Masken zum Einsatz, manchmal müssen auch die Atemwege operativ verbessert werden.
Für diesen ganzen Vorgang hat sich ein Zusammenwirken von Hausärzten (Internisten, praktische Ärzte), Hals-Nasen-Ohren-Ärzten, Schlaflaboratorien und Zahnärzten bewährt.
Hilfsmittel gegen nächtliche Atmungsstörungen oder Schnarchen sind nicht im herkömmlichen Erstattungsrahmen der Versicherungen enthalten und müssen daher immer gesondert bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Die Höhe der Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist dann immer eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Versicherung.